Elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren ELENA
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Saale- Holzland- Kreis (MIT SHK) begrüßt das Aus des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens ELENA. "Mit ELENA wurde ein beispielloses Bürokratiemonster geschaffen. Was als Projekt zum Bürokratieabbau gedacht war, hat sich in der Praxis als das Gegenteil erwiesen. Durch die zusätzlichen Meldepflichten wurden vor allem kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belastet". Wie ein Krake habe ELENA Daten gespeichert, die massiv in die Privatsphäre aller Arbeitnehmer eingreift. "ELENA bedeutet Speicherwahnsinn. Es werden Unmengen sehr persönlicher Daten gesammelt, bei denen niemand die Sicherheit übernehmen kann, wo sie letztendlich verwahrt werden und für was sie benutzt werden". Die MIT fordert daher, dass die bisher gespeicherten Daten gelöscht werden. Bisher wurden bundesweit rund 500 Millionen ELENA-Datensätze an die Deutsche Rentenversicherung seitens der Unternehmen gemeldet.
Die umfangreiche Sammlung von teils sensiblen Daten ist in ihrer bestehenden Form womöglich verfassungswidrig und hätte nie eingeführt werden dürfen. "Es handelt sich bei ELENA ohnehin um eine höchst fragwürdige Art der Vorratsdatenspeicherung. Dazu addieren sich wiederkehrende Probleme bei der Datenübermittlung über die Internetplattform sv.net. Das nun angekündigte sofortige Ende von ELENA ist daher nur folgerichtig".
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU appelliert, ein neues, mittelstandsfreundliches Konzept für ein einfacheres Meldeverfahren zur Sozialversicherung zu erarbeiten. "Der katastrophale Fehlstart von ELENA muss der Politik eine Mahnung sein. Noch ein solches Desaster mit explodierenden Kosten kann sich die Wirtschaft nicht leisten".
Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium gaben am Montag bekannt, das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises schnellstmöglich einzustellen. Der notwendige datenschutzrechtliche Sicherheitsstandard sei in absehbarer Zeit nicht flächendeckend zu erreichen. Das Verfahren sollte dafür sorgen, dass Sozialleistungen schneller und einfacher beantragt und bewilligt werden können. Zum anderen war eine Entlastung der Arbeitgeber von Bürokratie beabsichtigt, denn ELENA sollte ab 2012 verschiedene Arbeitgeberbescheinigungen ersetzen, die vom Arbeitnehmer zum Beispiel bei Wohn- oder Elterngeldanträgen verlangt wurden. Um dies zu erreichen, sollten bestimmte Arbeitnehmerdaten in einer zentralen Datensammelstelle erfasst werden. Diese Daten sind seit dem 1. Januar 2010 von den Arbeitgebern zu übermitteln. Die Arbeitgeber müssen seitdem beispielsweise das Einkommen und den Beschäftigungszeitraum an die Datensammelstelle melden.