Generalverdacht für Bürger und Mehrbelastung für Unternehmer

 

Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) lehnt den "Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention" ab. Dazu erklärt Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der MIT:

"Die Bundesregierung plant, das Geldwäsche-Gesetz massiv zu verschärfen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf stellt Bürger unter Generalverdacht und belastet Unternehmer. Unter dem Deckmantel der Geldwäscheprävention wird die Freiheit des Einzelnen mit noch mehr Bürokratie weiter eingeschränkt. Die MIT lehnt den Entwurf daher entschieden ab.

 

Der Gesetzentwurf beinhaltet radikale Einschränkungen der Geldverkehrsfreiheit. Die Bareinzahlungsgrenze soll von 15.000 auf 1.000 Euro gesenkt werden. Außerdem sollen Einzahler beim Tausch von Euro in E-Geld künftig überprüft werden. Damit werden Zahlungsvorgänge im Internet blockiert. Die Möglichkeit, über Prepaidkarten wie Paysafecard Geld zu überweisen, würde behindert.

 

Die Ausweitung der bereits für Kreditinstitute bestehenden Regelungen auf alle mit Gütern handelnden Gewerbetreibenden schadet besonders Online-Händler sowie kleinen Lebensmittel-, Textil- und Autohändler. Statt wie angekündigt, kleine Unternehmen zu entlasten und Bürokratie abzubauen, werden aufgrund umfangreicher Melde- und Dokumentationspflichten neue bürokratische Hürden geschaffen.

 

Besonders die geplante Einführung eines Geldwäschebeauftragten für alle Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Die MIT appelliert an die Bundesregierung sowie an alle Kammern und Verbände, auch bei der Geldwäscheprävention den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beherzigen."